@Kamantun
Mir sind die "Schwachpunkte" in meinem 
Lösungsversuch durchaus bekannt. Latürnich macht es zunächst keinerlei Sinn Gebühren für eine Leistung zu erheben - die zwar incl. zunächst einmal angeboten - aber nicht genutzt wurde ?
Andererseits hast du das "Prinzip dahinter" selber kurz angeschnitten: 
Kleinvieh macht auch Mist ! 
Früher mußte ich solchen Anbietern mitteilen, welche LEISTUNGEN ICH GERNE 
HÄTTE; heute muss ich ihnen (schriftlich oder online) mitteilen, auf welche LEISTUNGEN ICH 
VERZICHTEN MÖCHTE.
In aller Regel wird erst einmal aktiviert, was rechtlich noch so einigermassen vertretbar ist.
Auf den meisten Handys sind gleich 
mehrere EINZEL(!)-Tasten direkt mit einem 
"sonderkostenpflichtigen Service" verlinkt. 
Gut - "
Dummheit schützt vor Schaden nicht..." sagt ein altes Sprichwort - aber das ist m.M. nach verdammt zynisch ! 
(...und spätenstens jetzt auch an @
Roter Hai 
 ) :
Tolle Nummer ! 
Roter Hai  (!!!) muss nun also 
nachweisen, dass die Rechnung so nicht stimmt ? Wie soll sie das denn bitte schaffen ? Spätestens wöchentlich gibt es irgendwelche "neue innovative Veränderungen" auf dem Mobilfunkmarkt. 
Ich persönlich kenne niemanden, der da noch durchsteigt und auf dem Laufenden ist ! Kennst 
DU wen, Kamantun ?