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				29.11.2009, 20:51
			
			
			
		  
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				 Systemkritiker 
				
				
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				Vereinswechsel
			 
			 
			
		
		
		
		Habe mal mehrere Fragen: 
Meine Freundin, Catherine Massem,(BGV Bergisch Land) wollte eigentlich zum 1.Januar 2010 zurück zu ihrem Heimatverein GSP Malonne nach Belgien wechseln. Vorher ist dies ja nicht möglich wegen der internationalen Wechselregelung. 
Aus persönlichen Gründen möchte sie nun aber zu meinem Verein (1.MSC Wesel) wechseln. 
Da ist doch was mit einer 3 monatigen Sperre? 
Von wann bis wann ist diese Sperre? 
Darf sie an Winterpokalen und inoffiziellen Winterturnieren teilnehmen? 
Fragen über Fragen... 
Vielen Dank für eine korrekte Info   
Carsten  
		
	
		
		
		
		
			
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				29.11.2009, 23:34
			
			
			
		  
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				 Freak 
				
				
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		Carsten die drei Monate Sperre gelten ab der Freigabe, wenn deine Freundin als zum 31.12. kündigt und um Freigabe bittet fängt die Sperre ab den 01.01. an und gilt drei Monate für alle Turniere. Es gibt da keine Unterschiede ob Welcome/Trophy oder IMT´s, wie das jetzt mit dem Einsatz in der neuen Mannschaft aussieht kann ich dir nicht genau sagen das überlasse ich Günther der kann dir das genau sagen. 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				30.11.2009, 13:29
			
			
			
		  
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				 Halbstarker 
				
				
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		Der genaue Wortlaut der Sportordnung. 
 
(8) Erfolgt ein Wechsel außerhalb des Wechselzeitraums, wird der/die betreffenden Spieler/in für 3 Monate gesperrt. Die 
Sperre beginnt am Tag des Eingangs des Antrages auf Spielberechtigung durch den neuen Stammverein bei der DMVPasszentrale. 
Die Sperre ist zu veröffentlichen und dem Spieler/der Spielerin mitzuteilen. Wurde der/die betreffende 
Spieler/in in der laufenden Saison von seinem/ihrem bisherigen Stammverein in einer Mannschaft des überregionalen 
oder regionalen Ligenspielverkehrs eingesetzt, ist er/sie nach dem erfolgten Wechsel für alle derartigen Einsätze seines/ 
ihres neuen Stammvereins bis zum Ende der Saison gesperrt. Als Einsatz zählt auch eine Aufstellung als Ersatzspieler/ 
in, nicht jedoch als Einzelspieler/in. 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				07.12.2009, 14:48
			
			
			
		  
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				 Heulsuse 
				
				
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		Hallo 
mich würde mal interessieren ob dieser Punkt der Sportordnung so rechtlich überhaupt zu vertreten ist. 
Beispiel: 
Spieler Max Mustermann beantrag am 15.12 2009 die Freigabe, wäre dann ab  den 16.03.2010 wieder für den neuen Verein spielberechtigt, er spielt nie im Winter Hallenturniere also was soll dann die Sperre.  
Wie ich aus einem aktuellen Fall gehört habe, soll ein Jugendlicher für Herrenmannschaften bis zum Saisonende gesperrt sein aber in der Jugendmannschaft darf er eingesetzt werden, wie ist dass zu verstehen. 
Mal ganz abgesehen von anderen Sportarten, die wichtiger sind wie Minigolf ( Fußball, Tennis, Handball ) da gibt es so eine bescheidene Regel nicht 
Beispiel: 
Ein Spieler der ersten Fußball Bundesliga wechselt in der Winterpause den Verein, darf aber dann  in der Rückrunde nicht für den neuen Verein spielen. 
PURER UNSINN
 
Supergolfi
 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Laubigw13
					 
				 
				Der genaue Wortlaut der Sportordnung. 
 
(8) Erfolgt ein Wechsel außerhalb des Wechselzeitraums, wird der/die betreffenden Spieler/in für 3 Monate gesperrt. Die 
Sperre beginnt am Tag des Eingangs des Antrages auf Spielberechtigung durch den neuen Stammverein bei der DMVPasszentrale. 
Die Sperre ist zu veröffentlichen und dem Spieler/der Spielerin mitzuteilen. Wurde der/die betreffende 
Spieler/in in der laufenden Saison von seinem/ihrem bisherigen Stammverein in einer Mannschaft des überregionalen 
oder regionalen Ligenspielverkehrs eingesetzt, ist er/sie nach dem erfolgten Wechsel für alle derartigen Einsätze seines/ 
ihres neuen Stammvereins bis zum Ende der Saison gesperrt. Als Einsatz zählt auch eine Aufstellung als Ersatzspieler/ 
in, nicht jedoch als Einzelspieler/in. 
			
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				08.12.2009, 09:59
			
			
			
		  
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Supergolfi
					 
				 
				PURER UNSINN 
			
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Na immerhin gibt es bei der UEFA für die internationalen Wettbewerbe eine vergleichbare Regelung. 
Und  was Sinn oder Unsinn im Minigolfsport ist, entscheiden im Zweifel die zuständigen Gremien.  
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				08.12.2009, 17:43
			
			
			
		  
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				 Heulsuse 
				
				
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		Mann kann auch am Thema vorbei reden und entscheiden. Ich habe nichts von internationalen Spielbetrieb geschrieben sondern vom nationalen!!!! 
Supergolfi
 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  bärliner
					 
				 
				Na immerhin gibt es bei der UEFA für die internationalen Wettbewerbe eine vergleichbare Regelung. 
Und  was Sinn oder Unsinn im Minigolfsport ist, entscheiden im Zweifel die zuständigen Gremien. 
			
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				07.12.2009, 23:49
			
			
			
		  
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				 Systemkritiker 
				
				
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Laubigw13
					 
				 
				Der genaue Wortlaut der Sportordnung. 
 
(8) Erfolgt ein Wechsel außerhalb des Wechselzeitraums, wird der/die betreffenden Spieler/in für 3 Monate gesperrt. Die 
Sperre beginnt am Tag des Eingangs des Antrages auf Spielberechtigung durch den neuen Stammverein bei der DMVPasszentrale. 
Die Sperre ist zu veröffentlichen und dem Spieler/der Spielerin mitzuteilen. Wurde der/die betreffende 
Spieler/in in der laufenden Saison von seinem/ihrem bisherigen Stammverein in einer Mannschaft des überregionalen 
oder regionalen Ligenspielverkehrs eingesetzt, ist er/sie nach dem erfolgten Wechsel für alle derartigen Einsätze seines/ 
ihres neuen Stammvereins bis zum Ende der Saison gesperrt. Als Einsatz zählt auch eine Aufstellung als Ersatzspieler/ 
in, nicht jedoch als Einzelspieler/in. 
			
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... nun zu meiner Frage an anderer Stelle: Wie ist das im DMV-Pokal, wo die Saison über mehrere Jahre geht?  
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				08.12.2009, 09:56
			
			
			
		  
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Grenchen
					 
				 
				... nun zu meiner Frage an anderer Stelle: Wie ist das im DMV-Pokal, wo die Saison über mehrere Jahre geht? 
			
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Einfach die Vorschrift nicht nur zitieren, sondern auch lesen - das hilft in der Regel weiter. Steht da irgendetwas vom DMV-Pokal? Nein? Na warum wohl? Weil es dafür keine Sonderegel gibt! Also: Sperre abgelaufen=uneingeschränkt spielberechtigt für den neuen Verein.  
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				14.12.2009, 19:19
			
			
			
		  
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				 Systemkritiker 
				
				
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Carsten Mertens
					 
				 
				Habe mal mehrere Fragen: 
Meine Freundin, Catherine Massem,(BGV Bergisch Land) wollte eigentlich zum 1.Januar 2010 zurück zu ihrem Heimatverein GSP Malonne nach Belgien wechseln. Vorher ist dies ja nicht möglich wegen der internationalen Wechselregelung. 
Aus persönlichen Gründen möchte sie nun aber zu meinem Verein (1.MSC Wesel) wechseln. 
Da ist doch was mit einer 3 monatigen Sperre? 
Von wann bis wann ist diese Sperre? 
Darf sie an Winterpokalen und inoffiziellen Winterturnieren teilnehmen? 
Fragen über Fragen... 
Vielen Dank für eine korrekte Info   
Carsten  
			
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Schau doch einfach mal in die SpO 2.9. ob da eine Ausnahmeregelung greifen könnte.
 
Vielleicht eine Ummeldung der Adresse (Wechsel des Hauptwohnsitz), weitere Bedingungen sind laut SpO nicht daran geknüpft.
 
Vielleicht hilft es ja    
		
	
		
		
		
		
		
		
						  
				
				Geändert von cash (18.12.2009 um 00:27 Uhr).
				
				
			
		
		
	
		
		
	
	
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