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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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11.03.2009, 21:35
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.314
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Ums mal genauer zu beleuchten: Die Portugalmaßnahme selbst konnte übers Budget abgedeckt werden. Da es leider weder Fördermittel noch Sponsorengelder im Seniorensport gibt, blieben die Kosten für zwei Kadermaßnahmen. Ich selbst hatte aus meinem Öffentlichkeitsbudget übrigens zugeschustert.
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12.03.2009, 03:07
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: 46485 wesel
Beiträge: 1.932
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@Pnkydiver
In den meisten anderen Sportarten darf außerhalb nicht gewechselt werden
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12.03.2009, 05:12
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Beschlossene Sache dagegen ist folgende Änderung der Sportordnung: Wechselt ein(e) Spieler(in) außerhalb der Wechselfrist, ist er/sie als Mannschaftsspieler(in) für den neuen Verein bis Saisonende nicht spielberechtigt, wenn er/sie anfangs der Saison für eine andere Mannschaft gespielt hatte.
Viel wichtiger ist doch die Frage ab wann gilt diese Regelung ich hoffe das uns da der Bundessportwart Auskunft geben kann .
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12.03.2009, 07:46
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von goligolem
Viel wichtiger ist doch die Frage ab wann gilt diese Regelung ich hoffe das uns da der Bundessportwart Auskunft geben kann .
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Die Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung, also für alle künftigen Fälle. Eine Rückwirkung auf bereits vollzogene Wechsel erfolgt nicht und ist im deutschen Rechtssystem auch gar nicht zulässig.
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12.03.2009, 15:45
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von bärliner
Die Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung, also für alle künftigen Fälle. Eine Rückwirkung auf bereits vollzogene Wechsel erfolgt nicht und ist im deutschen Rechtssystem auch gar nicht zulässig.
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Dann dürfte die große Spielerpauschale ja auch erst ab 2010 gelten denn wenn Sie ab 2009 gilt wäre dieses ja nicht rechtens, bin mal gespannt wie da enschieden wurde.
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12.03.2009, 10:21
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von Lehrling
@Pnkydiver
In den meisten anderen Sportarten darf außerhalb nicht gewechselt werden
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Bei uns schon, dafür gibts ja auch die Sperre von 3 Monaten, außerdem schau mal oder HAndball im Fußball, da ist sogar Ausleihen etc an der Tagesordnung nicht nur im Profisport
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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12.03.2009, 16:36
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Halbstarker
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Grenzach minus Wyhlen
Beiträge: 300
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Bei uns schon, dafür gibts ja auch die Sperre von 3 Monaten, außerdem schau mal oder HAndball im Fußball, da ist sogar Ausleihen etc an der Tagesordnung nicht nur im Profisport
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Also Dirk,
das mit dem Ausleihen im Fußball oder Handball stimmt schon. Nur gilt hierfür der gleiche Zeitraum wie für einen Vereinswechsel.
goligolem
Die Spielberechtigungspauschale, wurde Rückwirkend beschlossen. Das bedeutet sie gilt seit dem 01.01.2009.
Gruß Holger
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12.03.2009, 17:10
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Wen dem so ist stellt sich natürlich die Frage wieso die Pauschale rückwirkend ab dem 01.01.09 gilt und die neue Regelung beim Vereinswechsel erst ab Beschluss.
Ich kann dieses nicht verstehen das eine soll rechtlich nicht möglich sein aber bei Finanzen soll das gehen, das soll mir mal einer erklären.
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12.03.2009, 18:16
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Graf Zahl
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Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Zitat:
Zitat von goligolem
Wen dem so ist stellt sich natürlich die Frage wieso die Pauschale rückwirkend ab dem 01.01.09 gilt und die neue Regelung beim Vereinswechsel erst ab Beschluss.
Ich kann dieses nicht verstehen das eine soll rechtlich nicht möglich sein aber bei Finanzen soll das gehen, das soll mir mal einer erklären.
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Du kannst doch nicht fordern, dass jemand rückwirkend für etwas bestraft wird, das zum Zeitpunkt des Geschehens ohne Sanktionen rechtens war.
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12.03.2009, 18:50
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Goldfinger
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Registriert seit: 30.11.2006
Ort: im Rheinland
Beiträge: 5.977
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Große Spielberechtigungspauschale bedeutet dann wohl jetzt Minigolfmagazin für jedes DMV Mitglied ?????
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Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
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