Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
Es geht doch nach der Ausgangsfrage nicht um das Alkoholverbot als solches, sondern um die Frage, ob ich mir während einer Spielpause ein Getränk aus einer Flasche genehmigen darf, die beispielsweise wie eine (alkoholhaltige) Bierflasche aussieht. Nach den Statuten darf ich ein Malzbier oder eben ein alkoholfreies Bier trinken, auch wenn aus guten Gründen trockene Alkoholiker kein alkohlfreies Bier trinken sollten. Das ist aber ein ganz anderes Thema und stellt sicherlich keinen Grund dar, den Verzehr eines solchen Bieres zu untersagen.
Nach unseren Statuten kommt es nicht darauf an, was Zuschauer aus Ihrer Sicht subjektiv möglicherweise denken, wenn jemand einen Schluck aus einer Bierflasche trinkt, sondern darauf, ob in dieser Flasche tatsächlich Alkohol ist. Nur Letzters ist aus nachvollziehbaren Gründen untersagt. Will man das Trinken aus Bierflaschen aus den angegebenen Gründen generell untersagen, dann muss das auch entsprechend geregelt werden.
Geändert von Uwe Braun (24.09.2010 um 17:53 Uhr).
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