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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 25.11.2010, 19:43
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ di stefano

ob die das jetzt wieder ändern

( bei den roten linien wurde es ja dann gemacht, damals hatte ich darauf hingewiesen, dass bei der regelauslegung schläge an der brücke nicht regelkonform sind, weil man den ball ja dann auch an der roten linie anhalten muss - landei , ich schreibe wohl nicht nur blödsinn- )


und zwar sind das jetzt ja zwei punkte, die hier angesprochen werden

1 ) 7 und v plus 2 für unerlaubten ballwechsel

2 ) erlaubten ballwechsel . da finde ich gar nichts , früher wurde ja ein zusatzschlag berechnet, aber diesen passus kann ich auch nirgends finden


oder

sie geben uns recht

aber das mögen die (damit meine ich jetzt nicht meinen bruder, obwohl er das auch nicht gerne macht) gar nicht ;-)

-ich habe hier schon per pn von hohen funktionären recht bekommen, allerdings nur per pn, im thread stand es anders-
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  #2  
Alt 26.11.2010, 17:36
Landei Landei ist offline
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Registriert seit: 18.12.2006
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Also bezüglich der Strafregel beim erlaubten Ballwechsel bin ich bei Dir, da kann ich in den internationalen Spielregeln nichts zu finden.

Der unerlaubte Ballwechsel bleibt aber nach meiner Auffassung weiterhin so zu ahnden, wie von Berliner gepostet.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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  #3  
Alt 26.11.2010, 19:32
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
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@ landei

wenn du dir die regeln noch ein paar mal genau anschaust, bist du auch beim unerlaubten ballwechsel bei uns

nicht beenden = nicht einlochen ( das ist die einzige definition, die man findet )

es wird aber ein ball eingelocht, daher wird die bahn beendet

ein regelverstoss führt nicht dazu , dass die bahn als nicht beendet zählt. ansonsten würden auch andere regelverstösse so geahndet werden ( müssen ).

also bleibt nur die strafe, die für das unerlaubte ballwechseln vorgesehen ist v+2

aber vielleicht liest uwe braun oder ein anderer ra aus unseren reihen ja mit.
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  #4  
Alt 28.11.2010, 09:18
Landei Landei ist offline
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Aber wenn man den Ball nicht wechseln darf, kann man auch keinen Ball regulär einlochen, jegliches Spiel mit einem anderen Ball ist somit nicht erlaubt. Somit ist das einlochen eines gewechselten Balles rechtlich nicht geschehen. Also hat der Spieler die Bahn nicht beendet, bekommt eine 7 und dann noch die Strafe.
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  #5  
Alt 28.11.2010, 10:46
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ landei

spielen mit einer hand ist auch nicht erlaubt, oder ?

wenn du den ball mit nur einer hand am schläger einlochst, würde das nach deiner regelauslegung auch als nicht eingelocht zählen (weil nicht regelgerecht eingelocht).

dann müßtest du dafür auch eine 7 plus ( da müßte ich jetzt nachschauen e+1 ) angeschrieben bekommen.

und landei ist das so ?
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  #6  
Alt 28.11.2010, 17:30
Landei Landei ist offline
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Registriert seit: 18.12.2006
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Beiträge: 1.861
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
@ landei

spielen mit einer hand ist auch nicht erlaubt, oder ?

wenn du den ball mit nur einer hand am schläger einlochst, würde das nach deiner regelauslegung auch als nicht eingelocht zählen (weil nicht regelgerecht eingelocht).

dann müßtest du dafür auch eine 7 plus ( da müßte ich jetzt nachschauen e+1 ) angeschrieben bekommen.

und landei ist das so ?
Nun, beim Einlochen mit einer Hand hat er das Spiel an der Bahn nicht - wie beim unerlaubten Ballwechsel - beendet, sondern nur regelinkonform mit einer Hand fortgesetzt. Daher ist der Ball an den letzten Ruhepunkt vor dem irregulären Schlag zurückzuversetzen und von dort weiterzuspielen. Da er vorsätzlich gehandelt hat, bekommt er nach 18.5 b) IntSpR ein E+1.
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  #7  
Alt 28.11.2010, 20:42
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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folge ich dieser auslegung der regeln, dann muss der spieler, der unerlaubt den ball gewechselt hat, den schlag genauso wie der spieler der nur mit einer hand einlocht wiederholen und bekommt dann halt nicht e+1 sondern v+ 2.

die regelauslegung zum spielen mit einer hand , kenne ich so wie du die regeln auslegst übrigens bisher auch nicht, ich kannte bisher nur e+1.

also schlag 1 von vorne, mit einer hand eingelocht gleich 2 + 1 strafschlag ( 3 insgesamt )

bei dir wären es eine 4 ( wenn er denn wieder einlocht ).

vielleicht gibt es ja auch zu dieser regelauslegung wieder mindestens noch 3 andere meinungen, ist doch toll und alle sollen wir hier regelfest sein. ;-)
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  #8  
Alt 29.11.2010, 19:13
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Zitat:
Zitat von Landei Beitrag anzeigen
..., sondern nur regelinkonform mit einer Hand fortgesetzt. Daher ist der Ball an den letzten Ruhepunkt vor dem irregulären Schlag zurückzuversetzen und von dort weiterzuspielen.
Die nächste bizarre Interpretation von dir. E + 1 für einhändiges Putten ist klar, das wird von den Schiedsrichtern immer so entschieden. Wo bitte steht aber, dass nach einem einhändigen Schlag der Schlag vom letzten Ruhepunkt nochmals ausgeführt werden muss? 8.11 greift hier jedenfalls nicht, denn diese Regel bezieht sich erkennbar auf falsches Hinlegen des Balles auf das Abschlagfeld sowie auf das falsche Ablegen und auf nichts sonst. Genau deswegen sind ja beide Fälle auch explizit genannt.

Nichts für ungut, aber geh mal besser zur Nachschulung.

Geändert von Di.Stefano (29.11.2010 um 19:23 Uhr).
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  #9  
Alt 28.11.2010, 14:31
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Zitat:
Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Aber wenn man den Ball nicht wechseln darf, kann man auch keinen Ball regulär einlochen, jegliches Spiel mit einem anderen Ball ist somit nicht erlaubt. Somit ist das einlochen eines gewechselten Balles rechtlich nicht geschehen. Also hat der Spieler die Bahn nicht beendet, bekommt eine 7 und dann noch die Strafe.
Und das ist aus meiner Sicht das Mindeste an Strafe, die fällig sein sollte. Unsportlicher geht es doch kaum noch. Meiner Meinung nach sollte solch ein "Betrugsversuch" mit einer Sperre von mindestens drei Monaten geahndet werden können.
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  #10  
Alt 28.11.2010, 15:09
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
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@ uwe

Wenn du das hier jetzt auch liest,

was sagt das regelwerk ?
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